Schutzkonzept

Auszug aus unserem Schutzkonzept

Der Schutz der Kinder ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Jedes Kind hat das Recht auf einen gewaltfreien Umgang, sowie die Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wir als Kita leisten dazu einen zentralen Beitrag, in dem wir den Kindern einen Ort bieten, an dem Wertschätzung und Achtsamkeit gelebt und vermittelt wird.

In einem Kinderschutzkonzept werden Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld von Kindern beschrieben. Es dient der Prävention und der Intervention bei Kindeswohlgefährdung.

Folgende Punkte haben hierbei besondere Priorität:

  1. Prävention und Selbstbestimmung:
  • Selbstbestimmung ist für uns oberstes Gebot, die Kinder entscheiden selbst, ob und von wem sie Körperkontakt zulassen. Das gilt für das Freispiel ebenso, wie für das Essen, Umziehen, Wickeln, Begleitung beim Toilettengang.
  • Kinder stärken, klar und deutlich „nein“ oder „Stopp“ zu sagen, wenn Sie etwas nicht möchten.
  • Beziehungen sichern, damit Vertrauen geschaffen wird und Kinder sich trauen Hilfe zu holen.
  • Alle Belange der Kinder ernst nehmen
  • Hausregeln besprechen, Wie gehen wir miteinander um
  1. Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern:
  • Kinder stärken, mit allen Belangen, Ängsten und Bedürfnissen zu uns zu kommen
  • Eltern sensibilisieren, dass wir auch hier Ansprechpartner sind. Eltern können jederzeit mit Ihren Anliegen zu uns kommen und einen Termin vereinbaren.
  • Gerne dürfen Eltern auch den Elternbeirat bei Problemen und Fragen als Sprachrohr nutzen.
  1. Ablauf beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung:
  • Wahrnehmung / Mitteilung von Anhaltspunkten für grenzverletzendes Verhalten (Eltern, Kinder, Mitarbeiter)
  • Information der Kita – Leitung
  • Information Träger – Geschäftsführung
  • Abklärung der Fakten: Gespräch mit Mitarbeitern, Kindern, Eltern
  • Abschätzung des Gefährdungsrisikos durch Träger, Leitung, Geschäftsführung und Ev. Kita – Verband
  • Information der Insoweit-erfahrenen Fachkraft
  • Bei anhaltenden Anhaltspunkten Information der Aufsichtsbehörde (und Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Familie)
  • Aufarbeitung mit Mitarbeitern, Eltern, Kindern durch Kita – Leitung/Träger/Geschäftsführung/Aufsichtsbehörde

Wir als päd. Fachkräfte sind verpflichtet, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen, sowohl körperlicher als auch seelischer Art zu schützen. Unsere Verhaltensweisen sind in einem Verhaltenskodex festgeschrieben, der immer wieder neu überarbeitet und aktualisiert wird.

Das gesamte Schutzkonzept ist bei uns in der Einrichtung einzusehen.

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